Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Hotelaufnahmevertrag
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2
BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Partner, Haftung, Verjährung
2.1
Vertragspartner sind die Hotel Darstein GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots
des Kunden durch das Hotel zustande. Der Antrag (Vertrag) ist lediglich 14 Tage gültig. Sollte der Antrag nach
Ablauf dieser Frist angenommen werden, steht es der Hotel Darstein GmbH frei, die Buchung der Veranstaltung in
Textform zu bestätigen.
2.2
Die Hotel Darstein GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in
Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird die Hotel Darstein GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3
Alle Ansprüche gegen die Hotel Darstein GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf
einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht
bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1
Die Hotel Darstein GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder
über die Hotel Darstein GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Hotel Darstein GmbH
verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Die Hotel Darstein GmbH ist
außerdem berechtigt, den Preis einseitig bis zu 15 % zu erhöhen, wenn dies sich aus Umständen ergibt, die erst
nach Vertragsabschluss eingetreten sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- Tarifvertraglich bedingten Erhöhungen (Auswirkungen der Vereinbarung über einen neuen Entgelt- und Manteltarifvertrag für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe. Demnach treten Tarifverträge zum 1. April 2022 in Kraft.)
- Energiekosten und Warenkosten
- Lebensmittel und Getränke Kosten
3.4
Die Hotel Darstein GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel Darstein kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel Darstein berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Der Hotel Darstein GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Die Hotel Darstein GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.7
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist
die Hotel Darstein GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden
4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Hotel Darstein GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht
oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes
sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2
Sofern zwischen der Hotel Darstein GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. Wenn die Veranstaltung nicht bis 8
Monate vorher storniert wird, ist kein kostenfreier Rücktritt mehr möglich. Die Kostenermittlung für den
Rücktritt setzt sich wie in 4.4 zusammen. Es tritt Absatz 4.4 in Kraft.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts
oder Kündigungsrecht und stimmt die Hotel Darstein GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Hotel
Darstein GmH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (siehe
Berechnungsgrundlage 4.4). Die Hotel Darstein GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Hotel Darstein GmbH steht der Nachweis frei, dass ein
höherer Anspruch entstanden ist.
4.4
Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: 80 % vom vereinbartem Menüpreis, falls vereinbart 80 %
der Gesamtpauschale x Teilnehmerzahl. War für die Veranstaltung noch kein Preis vereinbart, wird das
preiswerteste 3-Gang-Menü und zuzüglich die geringste Dienstleistungspauschale des jeweils gültigen
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.5
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die Hotel Darstein GmbH berechtigt, bei einem
Rücktritt von 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin 80 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in
Rechnung zu stellen.
4.6
Für im beiderseitigen Einvernehmen verschobene Veranstaltungen ist kein Rücktritt oder Abbestellung möglich.
5. Rücktritt des Hotels
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist die Hotel Darstein GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist die Hotel Darstein GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist die Hotel Darstein GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Hotel Darstein GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
7. Haftung des Hotels
7.1
Die Hotel Darstein GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in
dieser Ziffer 7 nicht anderwei- tig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird die Hotel Darstein GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet die Hotel Darstein GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das
Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen
wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Hotel Darstein GmbH.
7.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Hotel
Darstein GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4
Weckaufträge werden von der Hotel Darstein GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung
und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel Darstein haftet hierbei nur nach Maßgabe
der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. Schlussbestimmung
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Ein- seitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr ... [Hotel Darstein GmbH, Zum Strandhotel 10, 67122 Altrip]. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand ... [Hotel Darstein GmbH, Zum Strandhotel 10, 67122 Altrip].
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.